Älter werden darf nicht bedeuten, durch Alterslimiten diskriminiert zu werden. Das steht für die terzStiftung unumstösslich fest. In vielen Fällen haben wir uns an Alterslimiten so sehr gewöhnt, dass uns die Frage gar nicht mehr in den Sinn kommt: Ginge es nicht auch ohne Begrenzung? Im Kanton Zürich hat es in den vergangenen Jahren nie eine Altersbeschränkung für politische Ämter oder für Posten in politischen Gemeinden gegeben – so wenig wie eine Amtszeitbegrenzung: Die höchst lakonische Begründung lautet, dass nur diejenigen, die vom Stimmrecht ausgeschlossen seien, auch von der Wahrnehmung politischer Ämter ausgeschlossen seien. Wer wählen darf, heisst das im Umkehrschluss, darf sich auch wählen lassen. Nur das Wahlvolk entscheidet, ob jemand erstmals oder zum wiederholten Mal in ein Amt gewählt wird. In Zürich verlässt man sich also – richtiger Weise – nach wie vor auf die Sicherheit des Souveräns, darauf, dass die Kandidaten und die Wähler richtig beschliessen werden, wer wie lange welches Amt ausfüllen kann.
Altersguillotine lässt sich nicht rechtfertigen
Wir lassen Kinder nicht wählen, weil sie unmündig sind. Das ist leicht zu rechtfertigen. Wer keinen Schweizer Pass hat, kann nicht ins Bundeshaus gewählt werden. Auch das ist gut zu begründen. Aber wieso soll eine volljährige Person, die Bürgerrecht in der Schweiz hat, von einem bestimmten Alter an ihre Mitbürger nicht mehr politisch vertreten dürfen? Die Altersguillotine lässt sich auf keine Weise rechtfertigen. Es wäre doch unsinnig, arbeitswillige und fähige Persönlichkeiten aus dem politischen Leben der Gemeinden auszuschliessen, nur weil sie 65 Jahre alt sind. Auch wenn kaum jemand wirklich unersetzbar ist, sind willkürliche Altersgrenzen nicht zu rechtfertigen. Wie jeder Erwerbstätige, wie Ärzte, Anwälte, Unternehmer oder Schauspieler sollten Gemeinderäte, Mitglieder der Gemeindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Anstalten selbst darüber befinden, ob sie nach dem 65. Geburtstag noch weitermachen möchten, wenn sie ihre Arbeit noch bewältigen können.
Als Beginn des richtigen Weges begrüsst
Die terzStiftung argumentiert grundsätzlich gegen Alterslimiten – und hat darum Anfang 2009 den Schritt, Gemeinderäte, Mitglieder von Bürgerrechtskommissionen und Schulpflegen im Kanton Luzern nicht länger unter die Altersguillotine zu legen, als Beginn des richtigen Weges begrüsst. Hinter vielen Alterslimiten steht ein überholtes Altersbild: Wer das Regel-Pensionsalter erreicht, ist angeblich verbraucht, erschöpft, nicht mehr fähig, noch weiterzumachen. Die Jungpensionierten fast aller Berufssparten sprechen diesem Altersbild heute Hohn. Wer von älteren Mitbürgern nichts mehr erwartet, unterschätzt die heute 60- und 70-Jährigen hoffnungslos. Auch im Strassenverkehr weist die Statistik nach, dass ältere Verkehrsteilnehmer erheblich viel weniger Unfälle verursachen als Fahranfänger in den ersten Jahren nach dem Erwerb des Führerausweises. Routine und besonnene Selbsteinschätzung gleichen die oft nachlassenden körperlichen Fähigkeiten mehr als aus.
Im Kanton BL werden hauptamtliche Richter, auch Gerichtspräsidenten, mit 64 Jahren pensioniert. Nebenamtliche mit 65 Jahren. (In den USA werden Richter auf Lebenszeit gewählt.) Erst seit wenigen Monaten dürfen in der Stadt Basel ausserparlamentarische Kommissionsmitglieder auch über das 70. Lebensjahr hinaus amtieren.
An Universitäten wie Bern oder St. Gallen gilt eine Alterslimite von 65 Jahren. Zum Glück ist noch niemand auf den Einfall gekommen, Hochschullehrer danach sofort von der Lehre auszuschliessen. Jüngere müssen nachrücken dürfen. Aber die Studierenden sollten durch den Besuch von Vorlesungen und Seminaren selbst klarstellen, wessen Lehre gefragt ist. Jugendliche Nobelpreisträger sind sehr selten. Meist führt erst jahrzehntelange Forschung ans Ziel.
Jagdpächter müssen sinnvoller Weise regelmässig nachweisen, dass sie gut genug sehen und schiessen können, um ohne Gefahr für andere und sich selbst mit Waffen hantieren zu dürfen. Aber im Kanton Aargau sind erst vor einem Jahr Bestrebungen abgewiesen worden, eine Altersguillotine für Jagdpächter einzuführen. Warum soll ein 80-Jähriger mit scharfen Augen und sicherer Hand beim Zielen ein weniger guter Jäger sein als ein 40-Jähriger?
Alterslimiten gehen mit einer Geringschätzung von Erfahrungswissen und einer Missachtung des Potentials von Menschen nach der Pensionierung einher. In diesem Zusammenhang stellt sich für die terzStiftung auch die Frage:
Werden die Leistungen älterer Menschen und der Gewinn, den sie für das gesellschaftliche Zusammenleben darstellen, ausreichend gewürdigt?
Schildern Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: In welchen Situationen erfahren ältere Menschen angemessene Wertschätzung? In welchen Situationen werden ihre Leistungen nicht ausreichend gewürdigt?
Mit Blick auf den “Tag der älteren Menschen” möchte die terzStiftung eine Plattform für eine lebendige und kontrovers geführte Diskussion zu diesem Thema bieten.
Wir laden Sie ein, sich daran aktiv zu beteiligen, indem Sie unten Ihren persönlichen Kommentar abgeben. Unter allen Beiträgen verlosen wir zehn Einzel-Jahresgönnerschaften bei der terzStiftung.
Ihr René Künzli
Präsident der terzStiftung, Berlingen TG
Es soll Drucker geben, die ungewöhnliche Geräusche in „ihrer“ high-tech-Maschine früher hören, als irgendein Programm diese automatisch abschalten könnte. Ihre Vertrautheit mit der Druckmaschine ist unersetzlich. Das ist an vielen Arbeitsplätzen ähnlich. Wenn mehr zu tun ist, müssen die erfahrensten Mitarbeitenden Überstunden machen. Durch Alterslimiten und erst recht durch Frühpensionierungen berauben Unternehmen sich widersinniger Weise dieser Erfahrung. Das soll nun keinesfalls heissen, dass Auszubildende und frisch geschulte Mitarbeitende nicht ganz wertvolle Impulse in einen Betrieb einbringen könnten. Es ist nur ein Hinweis darauf, dass auch im Zeitalter der Hochtechnologie in langen Jahren erworbenes Fachwissen ebenso wie Abgeklärtheit des längeren Lebens ihren Wert behalten.



